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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Eckpunkte des geplanten Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 (EEG-2016) vorgelegt. Die Inhalte sind im Wesentlichen bereits seit Sommer bekannt (wir berichteten) und folgen überdies den schon mit dem aktuell gültigen EEG 2014 bekannt gemachten Grundzügen. Wesentliches Element ist bei Windenergie an Land und auf See sowie für Photovoltaik der ab einem Megawatt Anlagenleistung erfolgende Umstieg von einer garantierten Einspeisevergütung auf Ausschreibungsverfahren, welche auf die jeweilige Technologie zugeschnitten sein sollen. Für alle Anlagen unterhalb der Ein-Megawatt-Grenze gilt weiterhin eine gesetzlich bestimmte Einspeisevergütung. Dies betrifft naturgemäß vor allem Photovoltaik; Windkraftanlagen unterhalb von einem Megawatt Leistung sind – zumindest derzeit – sehr selten. Für Biomasse soll ein Ausschreibungsdesign erst noch entwickelt werden. Laut BMWi wird künftig die Ausschreibung für große Photovoltaikanlagen durch die Bundesnetzagentur mit drei bis vier Runden pro Jahr fortgesetzt.

Das Ausschreibungsdesign für Photovoltaik orientiert sich sehr eng an dem Design der Pilot-Ausschreibung, wie sie seit Anfang 2015 für Freiflächenanlagen durchgeführt wird. Teilnehmen können – beziehungsweise müssen – nun auch Anlagen auf Gebäuden sowie auf sonstigen baulichen Anlagen, etwa Deponien. Teilnehmen können weiterhin Photovoltaikanlagen auf Seitenrandstreifen (110 Meter entlang von Autobahnen und Schienenwegen), auf Konversionsflächen, auf versiegelten Flächen, auf höchstens zehn Ackerflächen pro Jahr in benachteiligten Gebieten und auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zudem bleibt es bei der Maximalgröße von zehn Megawatt pro Anlage.. Künftig werden – wie schon bisher bei den Freiflächenanlagen in der Pilot-Ausschreibung – drei Ausschreibungen pro Jahr durchgeführt, allerdings ab 2018 zu leicht geänderten Gebotsterminen (1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober). Das Ausschreibungsvolumen für große Solarstromanlagen beträgt jährlich 500 Megawatt. Damit wird das Volumen im Vergleich zur Pilot-Ausschreibung für Freiflächenanlagen um lediglich 100 Megawatt erhöht. Der Zeitplan des BMWi sieht derzeit die Erstellung des Gesetzentwurfs vor. Im Januar 2016 soll es dann eine Länder- und Verbändeanhörung geben, im Februar eine außerordentliche Konferenz der Ministerpräsidenten sowie zeitnah einen Kabinettstermin zum neuen EEG. Im Sommer soll dann das Gesetzgebungsverfahren beendet sein, nach der endgültigen Genehmigung könnten die ersten Ausschreibungsrunden Ende 2016/Anfang 2017 beginnen. © PHOTON